Chronik der Erziehungsanstalt «Auf der Grube»

«Die Geschichte des Schulheims Ried im bernischen Niederwangen ist die Geschichte der 1825 gegründeten ‘Rettungsanstalt Auf der Grube’ und zugleich ein exemplarisches Stück schweizerischer Bildungsgeschichte.»

So beginnt der Klappentext des im Mai 2013 erschienenen Buchs «Gruebe». Es beinhaltet im ersten Teil eine Chronik der Institution, die ich im Auftrag des Schulheims Ried – wie die «Gruebe» seit Herbst 2003 hiess – verfasst habe. Diese Chronik reiche «vom religiös inspirierten Idealismus ihrer Gründer bis zum festgefahrenen Pragmatismus, mit dem auf der ‘Gruebe’ die Reformimpulse des 20. Jahrhunderts abgewehrt worden sind». Der Band umfasst zudem eine Reportage von Patrik Mailland über drei Zöglinge des Schulheims; erzählerische Annäherungen an die Anstaltsrealität von Marina Bolzli und Gerhard Meister sowie einen Essay zur Sozialraumorientierung als moderner Sozialpädagogik von Wolfgang Hinte.

Zweck des Buches war es, mit einer ungeschönten Darstellung einen selbstkritischen Schlusspunkt unter die 188 Jahre «Gruebe» zu setzen. Denn für die Institution stand im Mai 2013 die Fusion mit der Stiftung Familien Support Bern West und damit das Ende der eigenständigen Geschichte unmittelbar bevor. Im Vorwort hielten die Zuständigen fest: «Der jetzige Stiftungsrat entschuldigt sich an dieser Stelle ausdrücklich für erlittenes und ertragenes Unrecht.» Jeder ehemalige «Gruebe-Bub» erhielt – soweit noch erreichbar – als Zeichen dieser Entschuldigung ein Exemplar des Buches geschenkt.

Zum Buchbeitrag (mit Einschwärzungen, siehe dazu unten).

In den Tagen, in denen das Buch erschien, bekam ich Gelegenheit, in der «Berner Zeitung» einen Beitrag zur Lebensgeschichte von Josef Wingling, eines Ehemaligen der «Gruebe», zu veröffentlichen. Dieser Text war für mich eine wichtige Ergänzung zur Chronik im Buch, für deren Abfassung ich mich weitestgehend auf schriftliche Quellen zu stützen hatte (insbesondere auf die Jahresberichte und die Protokollbücher). Hier dieser Beitrag:

Aus dem Leben eines «Gruebe»-Buben.

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Obschon meine «Gruebe»-Chronik von der vierköpfigen Projektleitung des Buchs sowie vom Stiftungsrat des Schulheims Ried gegengelesen sowie von einer juristischen Fachperson auf ihre persönlichkeitsrechtliche Korrektheit hin überprüft worden war, hatte das Buch in der Folge wegen meines Beitrags eine schwierige und kurze Geschichte:

Bereits als es am 13. Juni 2013 in der Münstergass-Buchhandlung in Bern der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, kam es zu einem Zwischenfall, über den ich meinen Auftraggeber, den an jenem Abend verhinderten Leiter des Schulheims Ried, Bernhard Kuonen, tags darauf per Mail wie folgt informierte: «Lieber Bernhard / ich informiere Dich darüber, dass an der Gruebe-Buchpräsentation in der Münstergass-Buchhandlung gestern Abend Hans-Peter Hofer-Hagmann anwesend war [Hofer hatte zwischen 2000 und 2005 zusammen mit seiner Frau Renate die Leitung der Institution inne, fl.]. Er hat sich die Veranstaltung bis zum Schluss angehört und, als wir sie abschliessen wollten, interveniert. In einem etwa zwanzigminütigen Vortrag erläuterte er seine Sicht der Dinge und kritisierte die ihn betreffende Passage in meinem Buchtext. Seine Vorwürfe an mich betrafen die aus seiner Sicht fehlerhafte Darstellung und die Tatsache, dass ich mit ihm nicht geredet hätte. Diese Tatsache betrachtete er quasi als Kunstfehler und signalisierte, dass er sich kundig gemacht habe, was er da als Geschädigter, der insbesondere in Fachkreisen dumm hingestellt werde, tun könne. Ich habe ihn darauf hingewiesen, dass es das Presserecht gebe und er mich einklagen könne.»

Geklagt hat Hofer damals nicht. Aber mehr als dreieinhalb Jahre später zitierte er die Stiftung Familien Support Bern West (als Nachfolgestiftung jener, die das Buch herausgegeben hatte), den Verleger und mich als Verfasser der Chronik «betreffend Persönlichkeitsschutz/Datenschutz» vor die Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland. Weil die Stiftung diese Altlast möglichst schnell erledigen wollte und weil Buchverkauf und Rezeption weitestgehend abgeschlossen waren, wählten die drei «beklagten Parteien» den Weg des geringsten Widerstands und unterzeichneten eine Vereinbarung, wonach das Buch nicht mehr verkauft und die Restexemplare dem Kläger ausgehändigt werden mussten. Im Punkt 4 dieser Vereinbarung wurde ich dazu verpflichtet, im pdf der vorliegenden Textwerkstatt die «Seiten 48 bis 54 vollständig inklusive Bilder» und einen Satz auf Seite 57 einzuschwärzen. Damit war für mich als Autor die Sache zwar alles andere als ehrenhaft (ich hatte mit meiner Unterschrift meinen Text verraten) – aber in guten Treuen definitiv erledigt. Immerhin hatte auch Hofer folgenden Satz unterzeichnet: «Mit Vollzug der vorliegenden Vereinbarung erklären sich die Parteien per Saldo aller gegenseitigen Ansprüche als auseinandergesetzt.»

Noch einmal dreieinhalb Jahre später gelang es Hofer, die «Berner Zeitung» dafür zu gewinnen, Anfang Juli 2020 ohne einen aktuellen Anlass eine publizistische Kampagne gegen das «Gruebe»-Buch, gegen mich als Autor der Chronik und gegen die damals Verantwortlichen der Institution zu lancieren. Die Zeitung druckte zwischen dem 5. und dem 24. Juli fünf Beiträge (davon zwei doppelseitige). Andere Medien zogen nach: Bund (4 Beiträge), Journal B (3 Beiträge), NZZ (2 Beiträge) und Regionaljournal Bern Freiburg Wallis (1 Beitrag). Neben dem Buch und der Chronik ging es auch um Hofers schliesslich gescheiterten Versuch, der Nationalbibliothek und der Universitätsbibliothek Bern die Ausleihe des «Gruebe»-Buchs zu untersagen.

Ich gab öffentlich zu (Bund, 24.7.2020), dass meine Darstellung, Hofer habe 2005 die «Gruebe» verlassen, weil er «zwingend und sofort die Heimleiterausbildung» hätte absolvieren sollen, falsch sei. Richtig ist tatsächlich, dass er sich als bereits ausgebildeter Heimleiter weigerte, fristgerecht «eine zwei- bis dreijährige Ausbildung in Sozial- und Heilpädagogik» zu absolvieren (Berner Zeitung 4.3.2005).


Diese Medienkampagne hat auch folgendes bewirkt:

• Ein Beitrag der Journal B-Berichterstattung trägt den Titel «Das ‘Gruebe-Buch’ ist wieder ausleihbar». Darin findet sich ein Link zum vollständigen «Gruebe»-Buch (ohne Einschwärzungen). Seither ist wieder öffentlich einsehbar, was ich seinerzeit geschrieben habe.

• Ehemalige «Gruebe»-Buben haben mit einer Petition 506 Unterschriften zusammengetragen mit der Forderung: «Wir ehemalige Heimkinder wollen unser Buch ‘Gruebe’ zurück». In der Folge hat eine Redaktionsgruppe – bestehend aus Caroline Bühler, Heinz Kräuchi, Katrin Rieder, Tanja Rietmann und mir – die Arbeit an einem zweiten Gruebe-Buch aufgenommen. Im Oktober 2022 ist es im Verlag Hier und Jetzt unter dem Titel: «Knabenheim ‘Auf der Gruebe’: 188 Jahre Zwangserziehung. Innenblicke und Aussenblicke» erschienen. Den ersten Teil dieses neuen Buches bilden acht grosse Gespräche mit Ehemaligen. Im Vergleich zum ersten Buch ist das zweite deshalb viel mehr ein Buch mit den Ehemaligen als eines über sie geworden, was mich freut.

(5.1.2024)

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