Keine Chance für Dalif Dula

Er habe es mit Velofahren versucht und mit spazieren, erzählt Dalif Dula[1]. Manchmal habe er geweint. Aber schlafen habe er kaum mehr können, seit er am 6. Juni die Wegweisungsverfügung der Aargauer Fremdenpolizei erhalten habe. «Keine Chance», sagte er letzten Freitag am Telefon. Seiner allfälligen Einsprache hat man präventiv die aufschiebende Wirkung entzogen. Am Montag dieser Woche ist er nach Pristina in den Kosovo zurückgeflogen. In Kloten ist er mit rund fünfzig, statt fünfunddreissig Kilo Gepäck eingetroffen. Man hat ihn passieren lassen.

Dalif Dula hat alles versucht: Er war Saisonnier seit 1991, nach 1997 Asylbewerber, in den letzten zwei Jahren als Papierloser im Kanton Aargau. Im Mai 2002 schickten seine Rechtsvertreterinnen Patrizia Bertschi und Anni Lanz sein anonymisiertes «Härtefall-Dossier» an die Aargauer Fremdenpolizei, die es zur formlosen Beurteilung an das Bundesamt für Ausländerfragen (BFA, seit 1. Mai 2003 IMES) weiterleitete. Weil «im vorliegenden Begehren vorwiegend wirtschaftliche Gründe (Erarbeiten einer Existenzgrundlage für seine Kinder) geltend gemacht» würden, sei eine Härtefallregelung nicht zu rechtfertigen, war die Antwort. Damit war Dula weiterhin in der Illegalität blockiert.

Nun verlangte Bertschi, alt Grossrätin (SP) im Aargau, von der Fremdenpolizei, dass diese ein formelles Begehren stelle. Damit hätte Dula auf Bundesebene Parteirecht erhalten und sich wehren können. Die Fremdenpolizei tat nichts. Im Januar 2003 stellte sich Dula zermürbt der Polizei, um das Glück in der Härtefall-Lotterie auf diese Weise zu zwingen.

Er hatte keine Chance – das einzige Interesse der Fremdenpolizei bestand darin, den Sans-Papiers zur Denunziation zu nötigen. Für «das Prüfungsverfahren über eine mögliche Härtefallregelung» müsse man wissen, wurde ihm mitgeteilt, wo er sich wann aufgehalten habe – «genaue Datums- und Ortsangaben» – und «von wann bis wann er wo bei wem gearbeitet» habe. Dula verpfiff weder seine UnterstützerInnen noch seinen aktuellen Arbeitgeber (allerdings einen ehemaligen, bei dem er 700 Franken im Monat erhielt, wobei der Arbeitsvertrag «3600 Franken inkl. Kost und Logis» garantierte).

Am 25. April überreichten Dulas Rechtsvertreterinnen bei den Aargauer Behörden neunzig Erklärungen von Leuten, die angeben, Dula unterstützt zu haben. Danach stellte die Fremdenpolizei am 5. Mai für Dula endlich ein formelles, das heisst nicht anonymisiertes Härtefall-Begehren beim IMES – allerdings mit folgendem Kommentar von Marcel Binder, dem Chef des Migrationsamts: «Aufgrund des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens von Dula sowie der Tatsache, dass der Fall schon einmal durch Ihre Behörde geprüft und entschieden wurde, gehen wir davon aus, dass dieses Gesuch abgelehnt werden muss.» Dulas Denunziations-Unwilligkeit umschrieb er mit «Verletzung der Mitwirkungspflicht». In Bern verstand man den Wink mit dem Zaunpfahl und entschied, Dula sei kein Härtefall.

So konnte Paul Merkofer, Sektionsleiter im Migrationsamt, am 6. Juni die Verfügung über Dulas «Ablehnung und Wegweisung» verfassen. Dabei gelang ihm ein Argument von geradezu umwerfender Absurdität: «Die Voraussetzungen, um jemanden als Sans-Papiers anerkennen zu können, liegen gemäss Definition des IMES eben gerade nur dann vor, wenn ein gefestigtes Arbeitsverhältnis oder eine wirtschaftliche Selbständigkeit gegeben und die betreffende Person ihren öffentlich-rechtlichen Pflichten nachgekommen ist.» Darüber hinaus: «Mit seinem illegalen Aufenthalt in der Schweiz hat Dalif Dula gegen das Gesetz verstossen und es kann – auch unter Berücksichtigung der Rechtsgleichheit – nicht angehen, dass gesetzeswidriges Verhalten noch belohnt wird, indem der illegale Aufenthalt nachträglich noch legalisiert wird.» Trotz dieser Argumentation weist der Kanton Aargau in der nationalen Härtefallstatistik «1» regularisierte Person aus, die sich demnach illegal in der Schweiz aufgehalten, aber trotzdem nicht gegen das Gesetz verstossen hat. Wie das ging und wer die Person ist, bleibt Aargauer Staatsgeheimnis.

Vor dem Krieg, sagt der Rebbauer Dula, habe es in Rahovec, wo seine Frau und die sechs Kinder leben, eine Genossenschaft gegeben, die Wein und Schnaps produziert habe. Der Export nach Deutschland habe funktioniert. Seit dem Krieg sei die Genossenschaft kaputt. Unter den muslimischen Einheimischen sei Wein kaum abzusetzen, für den Liter löse er kaum einen Franken. Ansonsten gebe es viel Korruption und eine Arbeitslosigkeit von bis zu neunzig Prozent. Seit Dienstag dieser Woche ist Dalif Dula in Rahovec auf Arbeitssuche.

[1] Die Geschichte von Dalif Dula ist in derWoZ Nr. 3 / 2003 («Die Härtefall-Lotterie», dort unter dem Pseudonym Ardian Sala) dokumentiert worden.

Aktuell

Zum Projekt

 

Die Website «Textwerkstatt Fredi Lerch» versammelt journalistische, publizistische und literarische Arbeiten aus der Zeit zwischen 1972 und 2022, ist abgeschlossen und wurde deshalb am 15. 1. 2024 zum zeitgeschichtlichen Dokument eingefroren.

Vorderhand soll die Werkstatt in diesem Zustand zugänglich sein, längerfristig wird sie im e-helvetica-Archiv der Schweizerischen Nationalbibliothek einsehbar bleiben. Teile des Papierarchivs, das für die vorliegende Website die Grundlage bildet, sind hier archiviert und können im Lesesaal der Schweizerischen Literaturarchivs eingesehen werden.

 


v11.5